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VERSIEGELUNG
Befestigte Flächen und Vegetationsflächen sollten in einem für private Nutzung sinnvollen Verhältnis zueinander stehen. Dieses Gebiet ist ein Trinkwasserschutzgebiet, daher sollte sämtliches Oberflächenwasser vor Ort versickern. Das bedeutet, möglichst wenige Flächen sollten voll versiegelt werden. Wünschenswerte Materialien für Auffahrten, Höfe, Wege und Terrassen sind beispielsweise Kies, Klinker, Naturstein oder Holz. Wünschenswert ist auch, die unmittelbar aneinandergrenzenden nachbarschaftlichen Flächen einheitlich zu gestalten.
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EINFRIEDUNGEN
Die Grundstücke erhalten längs der Planstraße eine Hecke aus Buchenpflanzungen. Wünschenswert wäre natürlich die Fortführung dieses Gestaltungselements an den weiteren Grundstücksgrenzen. Jede Grundstückszufahrt wird mit einem architektonisch ansprechendem Einfahrtstor mit seitlichen Pfeilern auszustatten sein. Diese Maßnahmen sind unabdingbar für einen einheitlichen Gesamteindruck des Straßenraumes, ermöglichen im Detail aber auch individuelle Lösungen.
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PRIVATE ERSCHLIESSUNGSFLÄCHEN
Die privaten Erschließungsachsen werden mit einem Asphaltaufbau ausgeführt. Dies erfolgt durch den Erschließungsträger bis zur jeweiligen Grundstücksgrenze.
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PRIVATER GARTEN
Hier kann frei nach individuellen Wünschen gestaltet werden. Sowohl ein naturhaft anmutender als auch ein streng geometrischer Garten sind vorstellbar. Sinnvoll ist es immer, den Garten mit einer Leitidee oder Überschrift zu versehen. Eine etwaige Anpflanzung von Großgehölzen sollte mit den Nachbarn abgestimmt werden. Der Erhalt der alten Linden im gesamten Gebiet, also auch auf den privaten Grundstücken, hat höchste Priorität.
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EINFAHRTEN
Die Einfahrten zu den Grundstücken werden zum Teil gemeinschaftlich organisiert. Die Flächen hierfür werden innerhalb der Erschließung durch die OHG hergestellt. Innerhalb dieser Einfahrten werden, auf öffentlichem Grund, die Flächen für je 1- 2 Stellplätze bereitgestellt.
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